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  • Revolution des Urheberrechts durch Blockchains?

    Revolution des Urheberrechts durch Blockchains?0

    Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung erlebt und zahlreiche Branchen und Sektoren beeinflusst. Eine der spannendsten Anwendungen ist die Revolutionierung des Urheberrechts. Urheberrechtsverletzungen sind schon lange ein Problem für Kreative und Rechteinhaber, aber die Blockchain könnte nun eine Lösung bieten, die das Spiel verändert. Die Herausforderungen des traditionellen Urheberrechts Traditionell wurden

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  • Bored Apes, NFTs und das Spannungsfeld des Urheberrechts

    Bored Apes, NFTs und das Spannungsfeld des Urheberrechts0

    In den letzten Jahren haben sich digitale Kunstwerke und insbesondere Non-Fungible Tokens (NFTs) zu einem aufstrebenden Trend entwickelt. Eines der bemerkenswertesten Beispiele in diesem Bereich sind die „Bored Apes“. Bored Apes sind digitale Sammlerstücke, die auf der Ethereum-Blockchain basieren und als NFTs fungieren. Sie bestehen aus einer einzigartigen Kombination von Pixelgrafiken, die verschiedene Affen mit

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  • ChatGPT und Urheberrecht: Rechtliche Aspekte der Nutzung von KI-generierten Inhalten

    ChatGPT und Urheberrecht: Rechtliche Aspekte der Nutzung von KI-generierten Inhalten0

    Die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz hat die Art und Weise, wie wir miteinander kommunizieren, revolutioniert. Eine bedeutende Anwendung dieser Technologie ist ChatGPT, ein fortschrittliches Sprachmodell, das natürliche Unterhaltungen simulieren kann. ChatGPT ermöglicht eine interaktive und dynamische Interaktion zwischen Menschen und Maschinen, was zu einer Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen geführt hat. Was ist ChatGPT?

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  • § 16 UrhG Vervielfältigungsrecht

    § 16 UrhG Vervielfältigungsrecht0

    Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 16 Vervielfältigungsrecht (1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. (2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob

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